Soweit vorgeschrieben, hinterlegen wir den Jahresabschluss im elektronischen Bundesanzeiger. Anderenfalls erstellen wir diesen in Form der Einnahme-Überschuss-Rechnung. Darüber hinaus fertigen wir die zugehörige Steuererklärung für Einkommenssteuer und Gewerbesteuer, Körperschaftssteuer und Umsatzsteuer. Des Weiteren erstellen wir Eröffnungsbilanzen, Steuerbilanzen und Zwischenbilanzen. Schließlich vertreten wir unsere Mandanten im Falle eines Finanzrechtsstreits vor den Finanzbehörden und den Finanzgerichten bis hin zum Bundesfinanzhof.
Leistungen
Allgemeine Steuerberatung
In unserer Steuerkanzlei bieten wir alle Leistungen der allgemeinen Steuerberatung an. Wir erstellen Jahresabschlüsse und Gewinnermittlungen für Kapitalgesellschaften, Personengesellschaften und Einzelunternehmen sowie für Freiberufler und Gewerbetreibende unter Beachtung der aktuellen gesetzlichen Vorschriften.
Leistungen für Privatpersonen
Auch Privatpersonen können uns die Anfertigung der privaten Steuererklärungen einschließlich etwaiger Erbschafts- und Schenkungssteuererklärungen übertragen. Unsere Dienstleistungen erbringen wir sowohl für Arbeitnehmer wie auch für Beamte, Rentner oder Pensionäre. Erzielen Sie Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, betreuen wir Sie ebenfalls gerne. Wir stellen ferner Anträge auf Lohnsteuerermäßigung. Außerdem unterstützen wir Sie bei der vorausschauenden Steuerplanung, fertigen für Sie Steuerberechnungen an und kümmern uns um die Steueroptimierung, damit Sie Ihr Potenzial ausschöpfen können. Wir informieren Sie über Steuersparmodelle. Auf Wunsch beraten wir Sie zudem zu steuerlichen Gesichtspunkten der Vorsorge- und Vermögensplanung.

Leistungen für Unternehmen
Wir übernehmen die Finanz- und Lohnbuchhaltung für Unternehmen und Gewerbetreibende. Dies umfasst auch die Anlagenbuchhaltung. Wir übermitteln die Daten für die Umsatzsteuervoranmeldung an die Finanzbehörden und tragen dafür Sorge, dass die Geschäftsvorgänge in Ihrem Unternehmen lückenlos aufgezeichnet und dokumentiert werden. Wir führen auch die Lohn- und Gehaltskonten Ihrer Mitarbeiter und erstellen die monatlichen Lohnabrechnungen. Selbstverständlich unterstützen wir Sie auch dann, wenn Sie Ihre Buchungen selbst vornehmen. Wir führen die Korrespondenz mit den Finanzbehörden und prüfen Ihre Steuerbescheide. Wenn es erforderlich ist, legen wir Einspruch ein. Außerdem vertreten wir Sie im Klageverfahren. Wenn Sie uns Ihre steuerlichen Angelegenheiten übertragen, können Sie sich darauf verlassen, dass diese termintreu und zuverlässig erledigt werden.
Steuerkanzlei Petra Eberlein
Eisenbergringstr. 33
97353 Wiesentheid
Tel.: 09383 / 90 160
Fax: 09383 / 90 16 29
E-Mail: info@kanzlei-eberlein.de