Soweit vorgeschrieben, hinterlegen wir den Jahresabschluss im elektronischen Bundesanzeiger. Anderenfalls erstellen wir diesen in Form der Einnahme-Überschuss-Rechnung. Darüber hinaus fertigen wir die zugehörige Steuererklärung für Einkommenssteuer und Gewerbesteuer, Körperschaftssteuer und Umsatzsteuer. Des Weiteren erstellen wir Eröffnungsbilanzen, Steuerbilanzen und Zwischenbilanzen. Schließlich vertreten wir unsere Mandanten im Falle eines Finanzrechtsstreits vor den Finanzbehörden und den Finanzgerichten bis hin zum Bundesfinanzhof.