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Leistungen

Allgemeine Steuerberatung

In unserer Steuerkanzlei bieten wir alle Leistungen der allgemeinen Steuerberatung an. Wir erstellen Jahresabschlüsse und Gewinnermittlungen für Kapitalgesellschaften, Personengesellschaften und Einzelunternehmen sowie für Freiberufler und Gewerbetreibende unter Beachtung der aktuellen gesetzlichen Vorschriften.

Finanzamt

Soweit vorgeschrieben, hinterlegen wir den Jahresabschluss im elektronischen Bundesanzeiger. Anderenfalls erstellen wir diesen in Form der Einnahme-Überschuss-Rechnung. Darüber hinaus fertigen wir die zugehörige Steuererklärung für Einkommenssteuer und Gewerbesteuer, Körperschaftssteuer und Umsatzsteuer. Des Weiteren erstellen wir Eröffnungsbilanzen, Steuerbilanzen und Zwischenbilanzen. Schließlich vertreten wir unsere Mandanten im Falle eines Finanzrechtsstreits vor den Finanzbehörden und den Finanzgerichten bis hin zum Bundesfinanzhof.

Leistungen für Privatpersonen

Auch Privatpersonen können uns die Anfertigung der privaten Steuererklärungen einschließlich etwaiger Erbschafts- und Schenkungssteuererklärungen übertragen. Unsere Dienstleistungen erbringen wir sowohl für Arbeitnehmer wie auch für Beamte, Rentner oder Pensionäre. Erzielen Sie Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, betreuen wir Sie ebenfalls gerne. Wir stellen ferner Anträge auf Lohnsteuerermäßigung. Außerdem unterstützen wir Sie bei der vorausschauenden Steuerplanung, fertigen für Sie Steuerberechnungen an und kümmern uns um die Steueroptimierung, damit Sie Ihr Potenzial ausschöpfen können. Wir informieren Sie über Steuersparmodelle. Auf Wunsch beraten wir Sie zudem zu steuerlichen Gesichtspunkten der Vorsorge- und Vermögensplanung.

Steuer-Tipps

Leistungen für Unternehmen

Wir übernehmen die Finanz- und Lohnbuchhaltung für Unternehmen und Gewerbetreibende. Dies umfasst auch die Anlagenbuchhaltung. Wir übermitteln die Daten für die Umsatzsteuervoranmeldung an die Finanzbehörden und tragen dafür Sorge, dass die Geschäftsvorgänge in Ihrem Unternehmen lückenlos aufgezeichnet und dokumentiert werden. Wir führen auch die Lohn- und Gehaltskonten Ihrer Mitarbeiter und erstellen die monatlichen Lohnabrechnungen. Selbstverständlich unterstützen wir Sie auch dann, wenn Sie Ihre Buchungen selbst vornehmen. Wir führen die Korrespondenz mit den Finanzbehörden und prüfen Ihre Steuerbescheide. Wenn es erforderlich ist, legen wir Einspruch ein. Außerdem vertreten wir Sie im Klageverfahren. Wenn Sie uns Ihre steuerlichen Angelegenheiten übertragen, können Sie sich darauf verlassen, dass diese termintreu und zuverlässig erledigt werden.

  • Betreuung bei Betriebsprüfungen

    Zu unserem Aufgabenfeld gehört auch die Betreuung unserer Mandanten bei Betriebsprüfungen durch das Finanzamt und Sozialversicherungsträger. Im Vorfeld der Betriebsprüfung analysieren wir auf Wunsch mögliche steuerliche Defizite und zeigen Ihnen die entsprechenden Handlungsmöglichkeiten auf oder entwickeln Strategien. Selbstverständlich begleiten wir Sie auch während der eigentlichen Betriebsprüfung und sorgen für einen reibungslosen Ablauf.

  • Gestaltungsberatung und Planung

    Wir sind ferner Ihr Ansprechpartner auf dem Gebiet der steuerlichen Gestaltungsberatung und Planung sowie dem Umwandlungsrecht. Unsere Steuerberater wissen, welche Rechtsform für Ihr Unternehmen optimal ist. Sie beraten Sie zudem im Hinblick auf eine Unternehmensstrukturierung. Auch wenn Sie eine Änderung der Rechtsform Ihres Unternehmens planen, beleuchten wir diese aus steuerlicher Sicht und achten darauf, dass Ihnen keine steuerlichen Nachteile entstehen, wie dies beispielsweise bei der Aufdeckung stiller Reserven möglich ist.

  • Unternehmensnachfolgeplanung

    Mit einer Unternehmensnachfolgeplanung sollten Sie rechtzeitig beginnen, damit Ihr Betrieb hierdurch nicht geschwächt wird. Unsere Steuerkanzlei Petra Eberlein überprüft unter anderem Unternehmens- und Eheverträge sowie erbrechtliche Regelungen, damit diese aufeinander abgestimmt sind und nicht später erbschaftssteuerliche Nachteile eintreten. Wir helfen Ihnen außerdem bei der Entwicklung von Nachfolgekonzepten oder unterziehen das von Ihnen entworfene Unternehmenskonzept für die Zeit nach der Übergabe einer Überprüfung. Außerdem unterstützen wir Sie auf Wunsch bei der Auswahl des geeigneten Nachfolgers. Auch wenn Sie eine Vermögensübertragung im privaten Bereich in Betracht ziehen, sollten Sie uns ansprechen. Wir beraten Sie dazu, wie Sie durch eine Vermögensübertragung auf Kinder Ihre Steuerbelastung wirksam optimieren können. Darüber hinaus untersuchen wir, ob unter erbschaftssteuerlichen Aspekten eine vorzeitige Übertragung von Vermögenswerten sinnvoll ist.

  • Unternehmenskauf und - verkauf

    Auch sonstige Übertragungsvorgänge begleiten wir fachlich kompetent. So sollten Sie sich bei Unternehmenskauf oder -verkauf der Hilfe Ihres Steuerberaters bedienen. Unsere Steuerkanzlei Petra Eberlein bewertet das zu übertragende Unternehmen beispielsweise durch die Prüfung und Auswertung der Jahresabschlüsse. Wir unterstützen Sie bei Bedarf sowohl während der Vertragsverhandlungen wie auch im Rahmen der operativen Abwicklung.

  • Unterstützung bei Finanzierung

    Hat Ihr Unternehmen Finanzbedarf, dann erstellen wir zum Beispiel eine Kostenanalyse, nehmen Bewertungen vor und stehen Ihnen bei der Finanzierung beziehungsweise der Stellung des Kreditantrags zur Seite. Wir begleiten Sie zu Verhandlungen mit der finanzierenden Bank, um Ihre Position zu stärken.

  • Gründungsberatung

    Zu unserem weiteren Leistungsspektrum gehört die Gründungsberatung. Wir nehmen die Erfolgsaussichten Ihres Gründungsvorhabens unter die Lupe und beraten Sie in Bezug auf alle steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Fragen. Gerne informieren wir Sie auch über die Möglichkeit staatlicher Zuschüsse. So gelingt Ihnen gewiss der Start in eine erfolgreiche Zukunft.

Steuerkanzlei Petra Eberlein

Eisenbergringstr. 33
97353 Wiesentheid


Tel.: 09383 / 90 160
Fax: 09383 / 90 16 29
E-Mail: 
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